Grundgesetz - Juristen gefragt! (Hobby? Barfuß! 2)

TeWe, Stammposter, (vor 7846 Tagen) @ Jörg (2)

Art. 2 I GG:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


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